Das Zentrum als Herzstück der Terrassenhaussiedlung
Das Zentrum der Terrassenhaussiedlung im Haus 33 ist der lebendige Treffpunkt für unsere Bewohner:innen. Hier befinden sich die Büros der Haustechnik und Hausverwaltung sowie ein vielseitig genutzter Veranstaltungsort für gemeinschaftliche Aktivitäten.
Gemeinschaftliche Aktivitäten
Unsere Gemeinschaftsfläche dient als Treffpunkt für verschiedene Aktivitäten, wie beispielsweise
- Eigentümerversammlungen,
- Sitzungen der Interessengemeinschaft (IG THS),
- Präsentationen zu Gemeinschaftsprojekten.
Erleben Sie die kulturellen Highlights und vielfältigen Kursangebote, die unsere Nachbarschaft so besonders machen:
- Nachbarschaftliches Hofcafé: In den warmen Monaten trifft man sich freitagnachmittags bei schönem Wetter zu einem gemütlichen Beisammensein.
- Hoffeste: Das Zentrum spielt eine zentrale Rolle bei unseren lebendigen Festen.
- Vielfältige Kurse: Unser Angebot reicht von Yoga und Pilates über Qigong und Ismakogie bis hin zu Sprachkursen und Spielstunden.
Diese Aktivitäten richten sich primär an die Bewohner:innen der Terrassenhaussiedlung, aber Gäste sind bei vielen Kursen ebenfalls gerne gesehen. Im Zentrum der Terrassenhaussiedlung pulsiert das Leben – ein Ort, an dem Gemeinschaft großgeschrieben wird.
Benutzungsregeln für das Terrassenhaus-Zentrum
Präambel
Das Zentrum ist eine Einrichtung, die der Begegnung und der Kommunikation der Bewohner:innen unserer Wohnanlage dient. Die Räumlichkeiten dienen der IG THS zur Abhaltung von Vorstands- und Arbeitskreissitzungen sowie von Mitgliederversammlungen. Die Räumlichkeiten stehen auch für gemeinnützige Veranstaltungen der IG THS, für Kurse, Ausstellungen etc. zur Verfügung. Im Zentrum sind zudem die Büroräumlichkeiten der Hausverwaltung und der IG THS untergebracht.
Für die Nutzung der Räumlichkeiten im Zentrum gelten folgende Regeln:
§ 1
Interessierte, die eine Veranstaltung im Zentrum der THS durchführen wollen, müssen ihr Vorhaben zeitgerecht im IG-Sekretariat (per E-Mail an info@terrassenhaus.at) anmelden. Über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten im Zentrum wird vom IG-Sekretariat ein Veranstaltungsplan geführt, in dem die Art und der Zeitraum der Nutzung sowie die benötigten Räumlichkeiten eingetragen werden. Der Veranstaltungsplan und eine Planskizze der zur Verfügung stehenden Räume können auf der Homepage der THS (www.terrassenhaus.at) eingesehen werden.
§ 2
Alle Veranstaltungen, die dem Gemeinwohl dienen und die den festgelegten Nutzungsregelungen nicht widersprechen, können direkt vom IG-Sekretariat reserviert werden. Bei einer zeitlichen Überschneidung der Nutzung ist in der Reihenfolge der eingelangten Anträge zu entscheiden. Dabei ist Bewohnern/Bewohnerinnen der THS gegenüber Externen Vorzug zu geben. Kurse und Veranstaltungen können jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Das THS-Zentrum steht unentgeltlich zur Verfügung, wenn die (Kurs-)Veranstalter:innen Bewohner:innen/Besitzer:innen bzw. IG-Mitglieder sind bzw. wenn die Veranstaltung(en) oder der Kurs/die Kurse kostenfrei sind. Verkaufsveranstaltungen sind nicht gestattet.
Externe, also nicht in der THS wohnhafte oder besitzende (Kurs-)Veranstalter:innen, können das 2.OG des Zentrums entgeltlich nutzen. Hierbei gilt folgende Regelung:
• Nicht periodische Veranstaltung ohne Bezug zur THS: 50 €/Tag.
• Kurs allgemein: Halbjahrespauschale von 75 €
• Kurs mit mehrheitlich THS-Teilnehmer:innen: Halbjahrespauschale von 25 €.
Die Benützungsbeiträge sind als Spende auf das Konto der IG THS zu überweisen. Kontodaten: IG Terrassenhaus St. Peter AT60 2081 5000 0194 1384
§ 3
Die Räumlichkeiten im 2. OG (Mitbenutzung von Küche und WC im 1.OG) können für private Kinder-Geburtstags-Feiern der Bewohner:innen der THS unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
• Maximales Alter des Geburtstagskindes: 10 Jahre. Über andere Feierlichkeiten entscheidet der/die Präsident:in.
• Die Veranstalter:innen der Feier haften für die Kinder und sorgen dafür, dass die Stiegen in die 2. OG-Galerie nicht betreten und dass keine schmutzigen bzw. nasse Schuhe in den Innenräumen getragen werden.
• Das Zentrum muss am Tag der Feier bis 22:00 Uhr wieder geräumt sein und bis 9:00 Uhr des folgenden Tages in jenen Zustand gebracht werden, in dem es übernommen wurde.
§ 4
Die Lautstärke muss bei jeder Benutzung in einem für die Nachbarschaft verträglichen Rahmen gehalten werden. Reinigungsarbeiten, die das übliche Maß übersteigen, und Reparaturen aufgrund von Schäden, werden dem/der Veranstalter:in in Rechnung gestellt. Die Entscheidung dazu obliegt dem IG-Präsidenten/der IG-Präsidentin. Die Art und Höhe des Schadens sind vom IG-Sekretariat zu protokollieren und dem IG-Präsidenten/der IG-Präsidentin vorzulegen und von der HV mit dem/der Veranstaltungsverantwortlichen im Namen der WEG abzurechnen.
§ 5
Dem/der Veranstalter:in wird vom IG-Sekretariat nach Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung eine zeitlich befristete elektronische Zutrittsberechtigung für das Zentrum erteilt, die nach Ablauf der (Kurs)Veranstaltung erlischt. Über die erteilten Nutzungsvereinbarungen, vereinbarten Benützungsbeiträge und Zutrittsberechtigungen sind Aufzeichnungen zu führen.
Beschluss des IG-Vorstandes vom 12.03.2024