Das Hauspersonal muss nach wie vor die geltende Regelung für die Parkraumüberwachung erfüllen.
Immer wieder werden kennzeichenlose Fahrzeuge am Besucherparkplatz abgestellt. Der Parkplatz für Behinderte wird ständig missbraucht und in der Garage parken vor den Müllräumen täglich Pkws ohne Erlaubnis.
Damit die beschlossene Maßnahme zur Einhaltung der Parkplatzordnung weiterhin aufrecht erhalten werden kann, ist das Hauspersonal angewiesen die Übertreter fotografisch festzuhalten und eine dementsprechende Mitteilung an die Hausverwaltung zu übermitteln, die dann die Besitzstörungsklage über den Rechtsanwalt veranlasst.