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Die Garagenhalle ist zur Benützung für die Garagenplatzinhaber bestimmt.
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Fahrzeuge sind in der Garagenhalle auf den zugewiesenen Plätzen abzustellen. Alle außerhalb dieser Bereiche parkenden Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
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Das Befahren der Garagenhalle hat mit eingeschalteten Scheinwerfern und mäßigem Tempo (max. 20 km/h) zu erfolgen. Auch Radfahrer müssen Licht einschalten.
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Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung haben Gültigkeit (siehe ' 1, Abs.2 StVO). Die Ein- und Ausfahrtswege sind keine Vorrangstraßen, es gilt die Rechtsregel. Die Bodenmarkierungen und Verkehrszeichen sind zu beachten.
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Kraftfahrzeugen mit Gasanlagen ist das Befahren der Garagenhalle und das Parken in derselben grundsätzlich untersagt. Auch dürfen in der Garagenhalle keine Gasflaschen (z.B. in Wohnwagen) abgestellt werden.
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Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist aus Sicherheitsgründen in der Garagenhalle verboten.
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Kindern ist der Aufenthalt in der Garagenhalle ohne Aufsichtspersonen untersagt.
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Der Waschplatz darf nur von Bewohnern der Anlage und nur zum Reinigen von Fahrzeugen benützt werden. Er ist kein Parkplatz und nach jeder Benützung zu reinigen.
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Für das Befahren auf der Oberfläche der ganzen Liegenschaft EZ 16 KG St. Peter gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen von maximal 20 km/h und die Bestimmung der Straßenverkehrsordnung.
THS / Ordnungen & Verträge