HINWEISE FÜR FREMDFIRMEN BEI ARBEITEN im Terrassenhaus Graz St. Peter
1. GRUNDSÄTZLICHES
Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Schutze Ihrer und unserer Mitarbeiter sind nur Einrichtungen und Arbeitsmittel zu verwenden, die dem Arbeitnehmerschutz und den Unfallverhütungsvorschriften der AUVA in Österreich entsprechen. Jede dem Wohnfrieden, der Ordnung und dem Arbeitszweck abträgliche Betätigung muss innerhalb der Wohnanlage unterbleiben.
In der Wohnanlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Die angegebene Höchstgeschwindigkeit (Schritttempo) ist einzuhalten. Die Verkehrszeichen sind zu beachten.
Einfahrten in die Wohnanlage mit Kraftfahrzeugen sind nur dann gestattet, wenn Material und Werkzeug mitgeführt wird. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den von unserem Personal zugewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Das Befahren und der Aufenthalt in der Wohnanlage erfolgt auf eigene Gefahr und unter Verzicht auf Schadensersatz jeglicher Art.
Die Verkehrs- und Fluchtwege sowie die Notausgänge sind von Lagerungen jeglicher Art in voller Breite freizuhalten. Durch das Abstellen von Fahrzeugen darf auf Verkehrs- und Fluchtwegen keine Behinderung auftreten. Die Zufahrt für die Feuerwehr darf nicht behindert werden.
Nach Beendigung von Arbeiten an Gebäuden oder Anlagen ist eine Endkontrolle durchzuführen. Hierbei ist darauf zu achten, dass betroffene sicherheitstechnische Einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Für die Entsorgung der Abfälle ist Sorge zu tragen, wobei Vorschriften hinsichtlich der getrennten Erfassung von gefährlichen Abfällen zu beachten sind.
2. BAU- UND MONTAGEARBEITEN
Baustellen, Ausschachtungen, Gruben, Kanäle und Bodenöffnungen sind schon vor Inangriffnahme der Arbeiten abzusichern (Rücksprache mit Haustechnikern / Zentrum).
Vor Beginn von Tiefbau- bzw. Grabungsarbeiten muss sich die ausführende Firma bei den Haustechnikern im Zentrum über die Lage von Kabel, Wasserleitungen etc. informieren.
Treten bei den Arbeiten besonders starke unvermeidbare Lärmbelästigungen größer als 70 dBA auf, müssen die Haustechniker im Zentrum darauf aufmerksam gemacht werden und einvernehmlich die geeignete Arbeitszeit festgelegt werden.
3. FEUERARBEITEN / SCHWEISSEN
Falls im Zuge der von Ihnen zu erledigenden Arbeiten der Umgang mit offenem Feuer (Schweißen, Schneiden, Löten etc.) erforderlich ist, müssen vorher die Haustechniker im Zentrum verständigt werden. Das Rauchverbot in brandgefährdeten Räumen (Tiefgarage, Abstellräume, Kellerabteile, etc.) ist zu beachten.
Bei Elektro - Schweißgeräten ist auf eine ausreichende Isolierung der Primär- und Sekundärseite zu achten. Das Massekabel ist an die Arbeitsstelle heranzuführen, damit vagabundierende Schweißströme vermieden werden.
Azetylen- und Sauerstoff - Flaschen sind gegen Umfallen zu sichern. Transportable Schweißgeräte müssen mit einem Feuerlöscher, feuerfesten Handschuh, Ventilschlüssel und einer Flammen - Rückschlagsicherung versehen sein.
Bei Ausbruch eines Brandes ist sofort die Notrufnummer 122 oder über den nächsten Druckknopf - Feuermelder die Feuerwehr bzw. die Haustechniker im Zentrum zu verständigen.
4. UMGANG MIT GEFÄHRLICHEN STOFFEN
Beim Umgang mit leicht brennbaren, ätzenden oder giftigen Stoffen sind die jeweili-gen Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Gefährliche Arbeitsstoffe (Farb- oder Lackreste, Lösungsmittel, Öl, Benzin) dürfen nicht in die Kanalisation gelangen.
5. ELEKTRISCHE EINRICHTUNGEN
Sind Arbeiten in der Nähe stromführender Anlagen oder Einrichtungen durchzuführen, so muss in jedem Fall vorher der Haustechniker im Zentrum informiert werden.
Die Abschaltung des elektrischen Stromes muss so rechtzeitig beantragt werden, dass entsprechende Absprachen mit den Wohnungseigentümern getroffen werden können. Die Stromabschaltung und Einschaltung darf nur von dem Beauftragten Haustechniker vorgenommen werden. Eigenmächtige Handlungen an elektrischen Einrichtungen sind verboten.
6. WASSER- UND HEIZEINRICHTUNGEN
Sind Arbeiten an den Rohrleitungen für Wasser oder an der Fernwärme Versor-gungsleitungen durchzuführen, müssen diese auf jeden Fall vorher dem Haustechniker im Zentrum gemeldet werden.
Die Abschaltung des Wassers bzw. der Fernwärme muss so rechtzeitig beantragt werden, dass entsprechende Absprachen mit den Wohnungseigentümern getroffen werden können. Die Abschaltung bzw. Einschaltung darf nur von den Beauftragten Haustechniker vorgenommen werden. Eigenmächtige Handlungen an allen Installation - Rohrleitungen und – Einrichtungen sind verboten.
7. TELEFONVERBINDUNGEN
Haustechnik 0316 / 471022
Hausverwaltung 0316 / 711116
Rettung 144
Feuerwehr 122
Haustechniker Wasserinstallation Hr. Kerschenbauer 0664 / 3950147
Haustechniker Servicearbeiten Hr. Civi 0664 / 3950148
Haustechniker Bau Hr. Adam 0664 / 3950149